Prüfantrag „Sicherheit im Radverkehr“

 

Quelle: Kronberger Bote, 23.09.2021

Gemeinsamer Änderungsantragder Bündnis90/Die Grünen-und FDP Fraktionzur Anlagerichtlinie

 

Antrag:

Die Vorlage der Stadtverwaltung zur Anlagerichtlinie (5044/2021) wird wie in der Anlage gekennzeichnet geändert.

Begründung:

Die vorgeschlagenen Änderungen  1)dienen derinhaltlichen Klarheit der Anlagerichtlinie,2)ergänzen § 4 „Grundsätzliches“ und § 9 „Anlageklassen“ um die Einhaltung sog. „ESG-Kriterien“ (d.h. Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung) bei der Anlageund3)reflektieren in §15 den Wunsch des Haupt-und Finanzausschusses vom 20. Mai 2021, über den Stand der Geldanlagen jeweils zu den Sitzungsrunden informiert zu werden.

 

Ergänzungsantrag zur Aufwertung des Berliner Platzes

 

Antrag (Original - CDU):
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, inwiefern die Aufenthaltsqualität zentraler Kronberger Plätze gesteigert werden kann. Um die Prüfung zeitnah durchführen zu können, soll mit dem Berliner Platz begonnen werden. Nach Vorliegen erster Ergebnisse soll die Prüfung auf andere zentrale Plätze (z.B. Ernst-Schneider-Platz, Dalles) ausgeweitet werden. Neben der Aufenthaltsqualität tagsüber soll auch der Aspekt der öffentlichen Sicherheit, Sauberkeit und der Nachtruhe explizit berücksichtigt werden. Insbesondere sollen Aspekte der mobilen Platzgestaltung und Begrünungsoptionen (z.B. Mobile Grüne Zimmer) in die Prüfung einfließen. Die Kooperation mit den Organisationen Aktionskreis Lebenswerte Altstadt Kronberg e.V., Heckstadt Freunde Oberhöchstadts e.V. und Schönberg lebt e. V. ist ausdrücklich gewünscht. Bürgerinnen und Bürger sollen in die Gestaltungsvorschläge einbezogen werden.

 

Antrag (Ergänzung - GRÜNE):


Hauptziel soll dabei sein, die zentralen Plätze attraktiver für Familien und Kinder zu gestalten.Insbesondere Kinder nutzen nicht nur Spielplätze sondern jeden sich bietenden Raum zum Spielen und Bewegen im Freien. Eine kinderfreundliche Stadt ist nicht nur an der Anzahl und Ausstattung der Spielplätze zu erkennen, sondern daran, dass der öffentliche Raum auch immer als Raum zum Spielen und Raum zum Aufenthalt für Kinder aller Altersklassen mitgeplant wird.

Unbedingt soll in diese Planung der bereits beschlossene Kinderspielbereich im Schulgarten einbezogen werden.

Gestaltungsideen für den Berliner Platz:
- Bodenbelag, der für Kinder nutzbar ist (Rollschuhlaufen, Bobbycar fahren, Malen mit Kreide)
- Optische Anbindung des Schulgartens und des künftigen Spielbereichs durch die Arkaden an den Berliner Platz (ggw. ist dies durch Buschwerk zugewachsen)
- Bänke im Schattenbereich der Arkaden (die vorhandenen Sitzgelegenheiten sind in den Nachmittagsstunden vollsonnig, die Platznutzer sitzen auf den Stufen der Arkaden im Schatten)
- Sonnensegel oder sonstige Schattenspender
- ebenerdige Wasserspiele (bspw. Fußgängerzone Wiesbaden, Mühlenbrunnen in Schotten), damit Marktgeschehen nicht behindert wird

Begründung:
Die zentralen Plätze wie der Berliner Platz sind zumeist die einzig ebenen großen Freiflächen in der Stadt, Alternativen sind lediglich die Parkplätze der Supermärkte. Überdies sind sie frei vom Autoverkehr, zentral gelegen und mit der Altstadt verbunden, sodass Kinder dorthin gefahrlos allein gelangen, sich aufhalten und spielen  können. Das ist wichtig, damit sie die Qualitäten entwickeln können, die die Gesellschaft von ihnen später als Erwachsene erwartet: Selbstständigkeit, Kreativität, Problemlösungs- und soziale Kompetenzen.

Machen wir aus dem Berliner Platz einen für Kinder interessanten Platz! Denn Passanten beleben den Platz nicht, das tun nur Nutzergruppen wie Familien und Kinder, die verweilen. Das funktioniert heute schon am Partnerschaftsbrunnen – selbst ohne Wasser und allein nur durch die Strukturen, die der Brunnen bietet.
Und damit wird der Platz auch interessant für bspw. Senior*innen, die zuschauen, sich an Ihre eigene Kindheit erinnern. Kinder ziehen andere Nutzergruppen an und lassen diese verweilen!

Deshalb werben wir für eine Vielfachnutzung der öffentlichen Freiplätze als:
- Marktplatz
- Übungsplatz zum Radfahren und Rollschuhlaufen
- Platz zum Federballspielen
- Platz zum Boulespielen
- Platz zum Spielen mit Wasser
- Platz zum Bobbycarfahren
- Platz zum gemütlichen Sitzen im Schatten, Schwatzen und Genießen

Idealerweise sind diese Freiflächen mit fest installiertem Grün aufgewertet, der Gedanke, die Natur bei Bedarf herbeizuholen und sie wieder davonzufahren, wenn sie im Wege ist, gefällt uns Grünen nicht.
Wer kümmert sich darum, wer pflegt es? Wir haben andere Möglichkeiten, Grün attraktiv zu machen. Wir müssen keine Ressourcen investieren, Grün in der Stadt herumzufahren.

 

Änderungsantrag Verkehrssicherheit Heinrich-Winter-Strasse

 

Antrag (Änderung):
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, welche bauliche Maßnahmen zur Einhaltung der Tempo 30 Zone in der Heinrich Winter Strasse beitragen könnten. Ziel sollte es sein, gerade im Bereich zwischen der Katharinenstrasse und Ausfahrt Tiefgarage „Berliner Platz“ die Verkehrssicherheit für Fussgänger und Radfahrer nachhaltig zu erhöhen.


Begründung:
Die Heinrich Winter Strasse ist durch den angrenzenden Berliner Platz mit seinen Einkaufsmöglichkeiten, dem Schulgarten sowie den Kindertagesstätten und Grundschule zu jeder Tageszeit von Fussgänger, Radfahrern und Autofahrern stark frequentiert.
Dabei wird die vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/ h nicht von allen Autofahrern eingehalten. Für den Bereich vor der Grundschule und Kindergärten in denen sich Schulkinder und Kindergartenkinder auch außerhalb der Öffnungszeiten bewegen, wäre es deshalb sinnvoll den Autoverkehr neben regelmäßigen Geschwindigkeitsmessungen, durch bauliche Veränderungen wie Poller, Blumenkübel, Schwellen oder Aufpflasterungen zu beschränken und damit zur Verkehrsberuhigung beizutragen. Auch der angrenzende Berliner Platz und Schulgarten könnten durch eine Verkehrsberuhigung auf der Heinrich Winter Strasse an Attraktivität hinzugewinnen.

 

Ergänzungsantrag "Funktionsverbesserung Parkhaus Berliner Platz (CDU)"

 

Antrag (Ergänzung):

3) In der ersten Parkebene sollen die vorhandenen 15 Frauenparkplätze groß und deutlich erkennbar ausgewiesen werden, die gegenwärtige Beschilderung ist für alle Parkhausnutzer kaum wahrnehmbar. Die 5 Plätze neben den bereits bestehenden Behindertenparkplätzen sollen als Eltern-Kind-Parkplätze ausgewiesen werden.
Wir bitten überdies zu prüfen, ob die Ausweisung von „Spezialparkplätzen“ im 2. und 3. UG fortgeführt werden kann, da diese erfahrungsgemäß weniger frequentiert und daher für diese Nutzergruppen entspannter nutzbar wären. Dieses Zusatzangebot könnte an der Einfahrtschranke beworben werden.
4) Um die gefühlte Sicherheit und damit die Nutzung im Untergeschoss zu erhöhen, soll die Lichtanlage überprüft bzw. die Sensibilität derselben verbessert werden, damit die Beleuchtung sofort eingeschaltet wird, sobald Nutzende das Parkhaus durch jeden der Zugänge betreten.

 

Begründung:

Frauenparkplätze und Parkplätze für Eltern mit Kindern müssen prominent, gut sichtbar und in ausreichender Zahl in der Nähe der Aufzüge und Kassenautomaten verfügbar sein. Diese sollen das Parken im Parkhaus als sicher und bequem empfinden.
Aus diesem Grund muss die Lichtanlage das dunkle Parkhaus sofort erleuchten, wenn jemand es betritt. Gegenwärtig tappen Personen, die besonders abends das Parkhaus nutzen, zunächst im Dunkeln, bevor die Lichtsteuerung reagiert. Die gefühlte Sicherheit und damit die Akzeptanz und Nutzung des Parkhauses leiden darunter.
Durch eine Erhöhung des Parkplatzangebots für Familien könnte möglicherweise eine verstärkte Nutzung des Parkhauses als Ausstiegsstation für Grundschüler erreicht werden.  

 

 

Antrag Baumpatenschaften

Antrag:

Baumpatenschaften für Straßenbäume

Begründung:

Viele erst in den vergangenen Jahren angepflanzten junge Straßenbäume (z.B. entlang der Ballenstädter Str. und im Bereich von Accenture) haben die letzten trockenen Sommer nicht überlebt, und mussten gefällt werden.

Durch Baumpatenschaften soll es Bürgern und Firmen ermöglicht werden, eine Patenschaft für einzelne Straßenbäume zu übernehmen. Die Baumpatenschaft kann sowohl eine Finanzierung des Straßenbaumes, als auch eine zusätzliche Bewässerung, durch den Paten, in trockenen Sommern beinhalten.

Um die Identifikation der Bürger bzw. Unternehmen mit ihren Bäumen zu verstärken, sollen bei den betreffenden Bäumen Tafeln, mit den Namen der Paten angebracht werden. Ansprechpartner für die Baumpaten soll das Umweltamt der Stadt Kronberg sein. Hier sollte zu diesem Zweck eine eigene E-Mail-Adresse hinterlegt sein.

An der Pflege ihrer Grünanlagen und Bäume zeigt sich, ob eine Stadt nur von Nachhaltigkeit spricht oder sie in ihrem Tagesgeschäft wirklich beherzigt.

Antrag Nistkästen

Antrag:

Anbringen von Nistkästen auf den Friedhöfen in Kronberg

 

Begründung:

Der Bestand an heimischen Vogelarten ist in den letzten 30 Jahren massiv zurück gegangen. Durch das Anbringen von Nistkästen, kann ein kleiner Beitrag geleistet werden, dem entgegen zu wirken.

Auf den Friedhöfen im Stadtgebiet ist ein vielseitiger Baumbestand vorhanden. Auf Grund der Verkehrssicherheit müssen jedoch, Bäume mit natürlichen Höhlungen, oder Totholz oft beseitigt werden. Es ist deshalb sinnvoll der Vogelwelt hier Ersatznisthilfen anzubieten. Die Nistkästen sind in das vorhandene Pflegekonzept (z.B. Reinigung im Jan/Feb.) aufzunehmen.

https://klima-kommunen.hessen-nachhaltig.de/de/

Antrag Klimakonzept/Klimaschutzmanager

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat

1. beim Bund nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld einen Antrag auf Förderung einer Klimaschutzmanagerstelle und zur Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes zu stellen.

2. im Rahmen der Mitgliedschaft bei den hessischen Klimakommunen, den begonnenen Aktionsplan aus dem Jahr 2012 zu aktualisieren und dem Hessischen Umweltministerium gegenüber die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzeptes zeitnah in Aussicht zu stellen.

 

Begndung:

Nicht erst seit dem vergangenen heißen Sommer ist klar, dass der Klimawandel Realität ist und auch wir zunehmend davon betroffen sind.

Das Land Hessen hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seine Treibhausgasemissionen um 30 % und bis 2025 um 40 % gegenüber 1990 reduzieren. Bis 2050 soll das langfristige Ziel der Klimaneutralität erreicht werden. Dies kann nur gelingen, wenn auf kommunaler Ebene ein entsprechendes Engagement erfolgt. Um dieses Engagement zu stärken und auch mit finanziellen Mitteln auszustatten, hat Hessen im Jahr 2009 das Projekt "Hessen aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz" (seit 2016: "Hessen aktiv: Die Klima- Kommunen") aufgelegt.

Die Stadt Kronberg ist seit 2010 Mitglied und hat die Klimaschutz- Charta unterschrieben. Mit dieser Unterschrift verpflichtet sie sich, den o.g. Aktionsplan zu erstellen.

Unsere Anfrage an den Magistrat ergab, dass es bis heute keinen Aktionsplan gibt. Erste Entwürfe aus den Jahren 2010 bis 2012 wurden nicht weiterverfolgt. Einzelne Maßnahmen wurden ergriffen (z.B. Bürgersolaranlage, Beckenabdeckung Waldschwimmbad, LED- Beleuchtung Stadtwerke usw.), jedoch nicht in ein Konzept eingebunden.

Um die Dringlichkeit eines Klimakonzeptes zu verdeutlichen und dessen Erstellung zu priorisieren, haben wir bereits im Zuge der Beratung des Doppelhaushaltes 2018/2019 für die strategischen Ziele der Stadt Kronberg folgende Formulierung vorgeschlagen:

"Die Stadt Kronberg im Taunus versteht sich als aktive Klimaschützerin, die als Mitglied des Klimabündnisses ihren Beitrag zur CO2-Einsparung leistet. (Neu:) Hierzu entwickelt sie einen kommunalen Aktionsplan, der Maßnahmen für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel aufzeigt."Diese Formulierung ist in der Stadtverordnetenversammlung einstimmig verabschiedet worden.

Des Weiteren haben wir für den Doppelhaushalt 2018/2019 30.000 Euro für die Erstellung eines Klimakonzeptes beantragt, auch die Bereitstellung dieser Mittel ist mehrheitlich angenommen worden. In unserem Ursprungsantrag haben wir Bezug genommen auf die Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung von kommunalen Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekten. Seit Anfang 2019 gibt es zusätzlich die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld, die den Kommunen die Möglichkeit gibt, Fördermittel des Bundes zu beantragen. Beide Fördermöglichkeiten sollen vom Magistrat in Anspruch genommen werden.

Da die Bundesfördermittel die Schaffung einer Stelle eines Klimamanagers voraussetzen, haben wir diese nun auch in unseren Antrag aufgenommen. 

https://klima-kommunen.hessen-nachhaltig.de/de/

Aktionsplan zu Klimaschutz

Antrag:

Der Magistrat wird beauftragt einen Aktionsplan zu Klimaschutz und Klimaanpassung vor Ort bis Oktober 2019 aufzustellen.

Dieser enthält:

  • die Erfassung des Energieverbrauchs und des CO2-Austoßes der Stadt Kronberg
  • eine Darstellung der geplanten oder bereits durchgeführten Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung
  • die Darstellung des Treibhausgasminderungspotentials der geplanten Klimaschutz­maßnahmen
  • Einführung von Kennzahlen die geeignet sind, den Fortschritt der Stadt Kronberg im Bereich des Klimaschutzes zu dokumentieren.

Der Aktionsplan wird alle fünf Jahre aktualisiert. Der Magistrat berichtet jährlich über das erfolgte Engagement für den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel sowie die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die oben definierten Kennzahlen.

 

Begründung:

Nicht erst seit dem vergangenen heißen Sommer ist klar, dass der Klimawandel Realität ist und auch wir zunehmend davon betroffen sind. Das Land Hessen hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seine Treibhausgasemissionen um 30 % und bis 2025 um 40 % gegenüber 1990 reduzieren. Bis 2050 soll das langfristige Ziel der Klimaneutralität erreicht werden. Dies kann nur gelingen, wenn auf kommunaler Ebene ein entsprechendes Engagement erfolgt. Um dieses Engagement zu stärken und auch mit finanziellen Mitteln auszustatten, hat Hessen im Jahr 2009 das Projekt "Hessen aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz" (seit 2016: "Hessen aktiv: Die Klima-Kommunen") aufgelegt. Die Stadt Kronberg ist seit 2010 Mitglied und hat die Klimaschutz-Charta unterschrieben. Mit dieser Unterschrift verpflichtet sie sich, den o.g. Aktionsplan zu erstellen.

Unsere Anfrage an den Magistrat ergab, dass es bis heute keinen Aktionsplan gibt. Erste Entwürfe aus den Jahren 2010 bis 2012 wurden nicht weiterverfolgt. Einzelne Maßnahmen wurden ergriffen (z.B. Bürgersolaranlage, Beckenabdeckung Waldschwimmbad, LED-Beleuchtung Stadtwerke usw.), jedoch nicht in ein Konzept eingebunden.

Um die Dringlichkeit eines Klimakonzeptes zu verdeutlichen und dessen Erstellung zu priorisieren, haben wir bereits im Zuge der Beratung des Doppelhaushaltes 2018/2019 für die strategischen Ziele der Stadt Kronberg folgende Formulierung vorgeschlagen:
"Die Stadt Kronberg im Taunus versteht sich als aktive Klimaschützerin, die als Mitglied des Klimabündnisses ihren Beitrag zur CO2-Einsparung leistet. (Neu:) Hierzu entwickelt sie einen kommunalen Aktionsplan, der Maßnahmen für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel aufzeigt."

Diese Formulierung ist in der Stadtverordnetenversammlung einstimmig verabschiedet worden. Desweiteren haben wir für den Doppelhaushalt 2018/2019 30.000 Euro für die Erstellung eines Klimakonzeptes beantragt, auch die Bereitstellung dieser Mittel ist mehrheitlich angenommen worden.

Die teilnehmenden Kommunen können Beratungsleistungen und Unterstützung bei der Erstellung der CO2-Bilanz, der Entwicklung des Aktionsplanes, dessen Umsetzung und der Suche nach relevanten Fördermitteln durch die entsprechende Fachstelle des Landes in Anspruch nehmen. Für Projekte zu Klimaschutz und Klimawandelanpassung wurde vom Land für die Kommunen ein Förderprogramm aufgelegt. Die Mitglieder der Klimakommunen erhalten für Projekte erhöhte Fördersätze von bis zu 80%.

Weitere ausführliche Informationen sind nachzulesen auf der Website:
klima-kommunen.hessen-nachhaltig.de

Einrichtung eines Runden-Tisch-Radverkehr

Antrag:

Die Stadt Kronberg richtet einen "Runden Tisch-Radverkehr" ein. Übergeordnetes Ziel ist es, den Anteil des Radverkehrs in Kronberg zu erhöhen und damit zur Lösung zahlreicher klima-, umwelt- und verkehrspolitischer Probleme beizutragen. Dies soll erreicht werden durch Verbesserungen im Bereich Radinfrastruktur (Radwege, Beschilderungen, Abstellanlagen, Ladestationen etc.) genauso wie durch eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit.

Teilnehmer des "Runden Tisch-Radverkehr" sind:

Vertreter*innen aus der Verwaltung

(als Vorschlag, kann von der Verwaltung bei Bedarf anders besetzt werden):

·        Stadtrat und/oder Bürgermeister

·        1 Vertreter*in FB2

·        1 Vertreter*in FB 4

Vertreter*innen aus der Politik:

·        je 1 Vertreter*in aller in der STVV vertretenen Parteien und Wählervereinigungen

Sonstige

·        1 Vertreter*in des ADFC

·        1 Vertreter*in der Altkönigschule ( aus Lehrer- Eltern- oder Schülerschaft)

Bei Bedarf und je nach anliegenden Themen sollen weitere Fachleute (Polizei, Hessenmobil, externe Planer) hinzugezogen werden.

Der "Runde TischRadverkehr" tagt 4 mal jährlich. Hierzu lädt die Verwaltung jeweils ein.

 

Begründung:

Um aus einer Vielzahl kleiner und großer Einzelmaßnahmen eine erfolgreiche Radverkehrspolitik zu machen, sehen wir es als notwendig an, ein Gremium zu etablieren, in dem die Fragen zum Radverkehr gebündelt, Lösungsvorschläge erarbeitet und eventuell notwendige Entscheidungen der STVV vorbereitet werden. So gibt es beispielsweise ein angefangenes Radverkehrskonzept für die Stadt Kronberg, dessen Umsetzung bis jetzt schleppend verläuft. Mit einem Runden Tisch kann dieses entsprechend vorangetrieben und notwendige Fachkompetenz aus zum Beispiel Verwaltung und ADFC eingebunden werden.Es können Maßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur vorbereitet, abgestimmt und bis zur Umsetzung begleitet werden. Für kleineren Anpassungsbedarf im Bereich Beschilderung, Beseitigung von Hindernissen, Erhöhung der Sicherheit bietet der Runde Tisch eine entsprechende Plattform, um Anliegen einzubringen und abzustimmen. Durch eine koordinierte Öffentlichkeitsarbeit, die von allen Beteiligten getragen wird, wird das Fahrrad als bequemes, ökologisches und zukunftsfähiges Verkehrsmittel in den Fokus gerückt. Die Beteiligung der Altkönigschule soll garantieren, dass das Thema sichere und attraktive Schulwege per Rad angemessen berücksichtigt wird.

Erhalt und Förderung der biologischen Vielfalt

Antrag:

Der Magistrat hält alle Fachbereiche, Fachreferate und Stabsstellen dazu an, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für den Erhalt und die Förderung der biologischen Vielfalt einzusetzen.  Die Liegenschaften der Stadt sind unter Beachtung der unten genannten Ziele zu gestalten und zu unterhalten:

  1. Förderung der Artenvielfalt durch Extensivierung von bestehenden Grünflächen
  2. Naturnahe Gestaltung von Freiflächen durch die Verwendung von heimischen Pflanz- und Saatgut (Regiosaatgut)
  3. Erhalt und Förderung von Bäumen auf kommunalen Flächen mit dem Ziel wertvolle Lebensräume (Höhlenbäume) zu entwickeln.
  4. Integration von Nist- und Ruhestätten an allen Gebäuden, die entweder neu gebaut oder saniert werden. 

Die Maßnahmen sind in einem jährlichen Monitoringbericht dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt zur Kenntnis zu geben.

Begründung:

Der Verlust der Artenvielfalt schreitet immer weiter voran. Nur mit gezielten Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität lässt sich der Rückgang aufhalten. So können insbesondere kommunale Grünflächen Lebensraum und Nahrungsgrundlage für zahlreiche Arten bieten. Die Stadt und die Verwaltung sind im Kampf gegen den Verlust der Artenvielfalt besonders wichtige Akteure, denn sie besitzen in der Öffentlichkeit eine Vorbildfunktion.

Eine Reduzierung von Pflegegängen bei der Mahd von Grünflächen kann bereits eine Steigerung der Artenvielfalt bewirken. Des Weiteren werden Kosten eingespart und Lärm durch die Arbeiten reduziert. Mit Hinweistafeln kann das Bewusstsein der Bürger über die Bedeutung der Biodiversität gesteigert werden. Die Verwendung von Regiosaatgut bietet zahlreiche Vorteile. Neben der Schaffung von wertvollen Strukturen für die Biodiversität sind heimische Pflanzen besonders gut an die hier herrschenden Bedingungen angepasst und damit weniger anfällig für Krankheiten.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels werden schattenspendende Bäume immer wichtiger, weshalb es unabdingbar ist, diese richtig zu pflanzen und zu pflegen sowie im Laufe ihres Lebens mit besonderer Rücksichtnahme zu beachten, damit sie ein hohes Alter und eine große Krone ausbilden können.

Höhlenbäume im urbanen Raum stellen einen wichtigen Lebensraum dar und sind zu erhalten.

An Gebäuden und Bäumen können sehr einfach Nisthilfen für Vögel, Fledermäuse und Insekten angebracht werden. Diese stellen ein zusätzliches Angebot für wegfallende Nist- und Ruheplätze dar.

Ein Pflegekonzept mit integriertem Flächen- und Baumkataster, in denen die Ziele wie auch die erforderliche Pflege eingetragen sind, dient einmal der Transparenz für alle Mitarbeiter/innen, vereinfacht aber auch die jeweiligen Ausschreibungsinhalte

Auszeichnung als Fairetrade-Stadt

Antrag:

Die Stadt Kronberg bewirbt sich um die Auszeichnung als Fairtrade-Stadt.

Begründung:

Seit 2012 basiert das städtische Handeln auf Strategischen Zielen, die sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit orientieren (S.6 des HH 2017). In diesem Sinne schlagen wir vor, dass die Stadt Kronberg sich um die Auszeichnung Fairtrade-Stadt bewirbt und damit gezielt den fairen Handel auf kommunaler Ebene fördert.

Da viele Nachbarorte (u.a. Oberursel, Bad Homburg, Schwalbach) inzwischen als Fairtrade-Kommune anerkannt sind oder derzeit die Zertifizierung anstreben (Main-Taunus-Kreis) sollte sich Kronberg nun einreihen und dokumentieren, dass uns die Nutzung ‚fair‘ gehandelter Produkte ein ernsthaftes Anliegen ist und wir gerechte Produktionsbedingungen sowie soziale und umweltschonende Herstellungs- und Handlungsstrukturen unterstützen. Die Initiative Rhein.Main.Fair hat sich zudem zum Ziel gesetzt, dass die Metropolregion Rhein-Main zu einer der ersten deutschen Fairtrade-Regionen wird. Hierzu müssen 2/3 der Bewohner in fairen Kommunen und Kreisen leben, wozu auch Kronberg seinen Beitrag leisten kann.

Welche Kriterien die Stadt erfüllen muss, um die Auszeichnung als Fairtrade-Stadt zu erhalten, ist unter

www.fairtrade-towns.de/mitmachen/die-fuenf-kriterien/

leicht verständlich dokumentiert.

Einrichtung eines Jugendbeirates

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt zum 14.09.2017 die Einrichtung eines Jugendbeirats gemäß beigefügter Satzung "Jugendbeirat der Stadt Kronberg im Taunus".

Begründung:

Um Jugendlichen mehr politische Teilhabe zu ermöglichen, ihr Interesse an und ihr Verständnis für (Kommunal-) Politik zu fördern, regen wir die Gründung eines Jugendbeirates an. An der AKS hat sich hierzu eine Projektgruppe gebildet, die - auch in Abstimmung mit den zuständigen Verwaltungs-mitarbeitern - mit viel Engagement eine konkrete Satzung erarbeitet hat. Zudem ist im Rahmen dieser Projektgruppe eine PowerPoint-Präsentation entstanden, die die wichtigsten Ziele, die Motivation und die Idee hinter einer solchen Satzung darstellt - diese Präsentation der Schüler fügen wir, in gedruckter Form, dem Antrag ebenfalls bei.

Radwegeverbindung nach Bad Soden

Antrag:

Der Bürgermeister wird gebeten, für eine sichere und ausreichend beschilderte Radverkehrsführung nach Bad Soden und Schwalbach auf Kronberger Gemarkung zu sorgen. Gleichzeitig wird der Magistrat beauftragt, mit den Nachbargemeinden und den zuständigen Behörden über den Anschluss auf deren Gemarkung zu verhandeln.

 Begründung:

Zum Krankenhaus Bad Soden und in die Limesstadt gibt es zurzeit nur unsichere, unbefestigte und unübersichtliche Wegführungen. Folgt man der 2016 angebrachten Beschilderung so quert diese kurz hinter der Kreuzung Schwalbacher Straße/Kronthaler Straße die Kronthaler Straße und endet nach der Querung abrupt.

Nach Bad Soden fährt man weiter (ohne Beschilderung) entweder über die viel befahrene Landstraße oder auf matschigen Wegen im Wald. Für Ortskundige ist auch die Verbindung durch Schwalbach und die Limesstadt möglich.

Langfristig ist ein befestigter und ausgeschilderter Radweg entlang der Schwalbacher Straße (L3015) anzustreben. Dieser ist im aktuellen regionalen Flächennutzungsplan bereits als "in Planung" eingetragen. Es müssen von der Stadt zuständige Stellen angesprochen werden, um die Realisierung voranzutreiben.

Um die Situation für die Radfahrer auch kurzfristig zu verbessern, sehen wir an verschiedenen Stellen Handlungsbedarf. Eine Verbesserung der derzeitigen Situation könnte beispielsweise mit folgendem Szenario erreicht werden:

Die Strecke über Schwalbacher Straße/Im Tries/Kläranlage/Limesstadt wird konsequent ausgeschildert. Diese wird heute schon vom Radroutenplaner Hessen als Strecke Richtung Bad Soden vorgeschlagen. Flankierend wird mit der Stadt Schwalbach über eine bauliche Aufwertung des Wegstücks hinter der Kläranlage rechts abbiegend verhandelt - dieses Wegstück ist abschüssig und zusätzlich in einem sehr schlechten Zustand. Auf Kronberger Gemarkung ist es ggf. sinnvoll, den Weg auf Höhe der Kläranlage in Kombination mit einem Bewegungsmelder zu beleuchten, um ein sicheres Befahren im Dunkeln zu ermöglichen.

Für den vorhandenen Radweg entlang der L 3015 zwischen Sodener Stock und Geiersberg Weg wird die Benutzungspflicht aufgehoben, um eine bessere Anbindung (ohne Treppe) an die Straße "Im Tries" zu gewährleisten.

Die vorhandene Beschilderung hinter der Kreuzung Schwalbacher Straße/Kronthaler Straße wird entsprechend konsequent fortgeführt, um bspw. Bad Soden-Neuenhain zu erreichen und um über die Limesstadt weiter nach Bad Soden zu fahren. Hierzu wird mit der Stadt Schwalbach über eine Aufwertung und Instandsetzung des früheren Radwegs, der in südwestlicher Richtung zwischen Bebauung Limesstadt und Waldrand verläuft oder über eine alternative ausgeschilderte Route Richtung Bad Soden verhandelt. Der Radweg entlang der Kronthaler Straße (L3327) wird bis zur Querung über die Kronthaler Straße (oder ggf. bis Einmündung Weg Richtung Herberth) fortgeführt, um eine sichere Befahrung für Radler zu ermöglichen. Eine Kennzeichnung der Querung kann für eine erhöhte Aufmerksamkeit der Autofahrer gegenüber kreuzenden Radfahrern sorgen.

Kronberger Weihnachtsmarkt – Nutzung von Mehrwegbechern

Antrag:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine Einführung von Mehrwegbechern für Getränke auf den Kronberger Weihnachtsmärkten zu realisieren ist. Die Umsetzung soll zeitnah - möglichst schon in 2017 erfolgen.

Begründung:

Auf fast allen Weihnachtsmärkten der Region werden Getränke wie Glühwein ausschließlich aus Mehrwegbechern angeboten. Diese können gegen Gebühr gekauft werden oder als Pfandbecher zurückgegeben werden. Auch in Kronberg gab es in der Vergangenheit Mehrwegbecher, verbunden mit einer Möglichkeit für die Standbetreiber, diese vor Ort zu spülen. Dies vermeidet Müll, schont die Umwelt und kann ein Baustein im Stadtmarketing sein (beispielsweise den Wiedererkennungswert fördern oder Sammler von Tassen zum erneuten Besuch animieren). Um zu verhindern, dass Tassen aus einem bestimmten Jahr im Folgejahr nicht wieder genutzt werden können, schlagen wir vor, auf Jahreszahlen zu verzichten und stattdessen beispielsweise wechselnde Kronberger Motive zu nutzen.

Stadtradeln 2017

Antrag:

Die Stadt Kronberg nimmt 2017 am Projekt „STADTRADELN – Radeln für ein gutes Klima“ des Klima-Bündnis (in dem Kronberg Mitglied ist) teil. Die Verwaltung bindet relevante Gruppen (Schulen, Vereine, ADFC, Fahrradhändler) durch frühzeitige Informationen ein.

Begründung:

Um das Fahrradfahren als wichtigen Teil einer zukunftsfähigen Mobilität zu etablieren ist es neben der Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur (hier sind unter anderem mit der Entwicklung des Radverkehrskonzeptes erste Schritte getan) wichtig, das Rad durch flankierende Marketingmaßnahmen, als attraktives Verkehrsmittel in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.

Mit dem STADTRADELN steht deutschlandweit allen Städten, Gemeinden und Landkreisen/Regionen eine bewährte, leicht umzusetzende Kampagne zur Verfügung, um öffentlichkeitswirksam für das Radfahren und somit für eine nachhaltige Mobilität zu werben. Die Zahl der mitmachenden Städte und Gemeinden wächst von Jahr zu Jahr. 2016 beteiligten sich deutschlandweit über 496 Kommunen erfolgreich und vermieden durch das Radeln von mehr als 32 Millionen Kilometern 4.648.928 kg CO2.

Für hessische Kommunen ist durch eine Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über das Projekt „Hessen aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz“ eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN in den vergangenen Jahren möglich gewesen. Damit die Verwaltung das Stadtradeln frühzeitig angehen kann und es so in der warmen Jahreszeit stattfindet stellen wir unseren Antrag in 2017 sehr früh, so dass die genauen Konditionen des Land Hessen zur Kostenübernahme leider noch nicht vorliegen.

Weitere Informationen unter www.stadtradeln.de

Mitgliedschaft im Landschaftspflegeverband Hochtaunus

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Kronberg bei Landschaftspflegeverband Hochtaunus

Begründung:

Die Aktivitäten des Landschaftspflegeverbandes fokussieren sich im Wesentlichen auf zwei Komplexe. Zum einen sind dies Maßnahmen zum Artenschutz (z.B. Habitate für Rebhuhn, Feldhamster  etc. erhalten) und klassischer Landschaftspflegemaßnahmen (Entbuschung von Wiesen).

Die Stadt Kronberg war in der Vergangenheit Mitglied in diesem Verband. Sie sollte es gerade auch mit Blick auf den Artenschwund bei Fauna und Flora  wieder werden. Innerhalb der letzten 20 Jahre ist z. B. laut der Europäischen Umweltagentur die Hälfte der auf Wiesen beheimateten Schmetterlinge verschwunden.

Der finanzielle Beitrag der Stadt ist überschaubar er liegt bei 3 Cent je Einwohner. 

Stadtradeln 2016

Antrag:

Die Stadt Kronberg nimmt 2016 am Projekt „STADTRADELN – Radeln für ein gutes Klima“ des Klima-Bündnis (in dem Kronberg Mitglied ist) teil. Die Verwaltung bindet relevante Gruppen (Schulen, Vereine, ADFC, Fahrradhändler) durch frühzeitige Informationen ein.

Begründung:

Um das Fahrradfahren als wichtigen Teil einer zukunftsfähigen Mobilität zu etablieren, ist es neben der Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur (hier sind unter anderem mit der Entwicklung des Radverkehrskonzeptes erste Schritte getan) wichtig, das Rad durch flankierende Marketingmaßnahmen, als attraktives Verkehrsmittel in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.

Mit dem STADTRADELN steht deutschlandweit allen Städten, Gemeinden und Landkreisen/Regionen eine bewährte, leicht umzusetzende Kampagne zur Verfügung, um öffentlichkeitswirksam für das Radfahren und somit für eine nachhaltige Mobilität zu werben. Die Zahl der mitmachenden Städte und Gemeinden wächst von Jahr zu Jahr. 2014 beteiligten sich deutschlandweit über 280 Kommunen erfolgreich und vermieden durch das Radeln von 16 Millionen Kilometern über 2000 Tonnen CO2.

Für hessische Kommunen ist durch eine Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über das Projekt „Hessen aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz“ eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN in den vergangenen Jahren möglich gewesen. Damit die Verwaltung das Stadtradeln frühzeitig angehen kann und es so in der warmen Jahreszeit stattfindet (2015 gab es im Zeitraum des Stadtradelns im September sehr viele kühle regnerische Tage) stellen wir unseren Antrag in 2016 sehr früh, so dass die genauen Konditionen des Land Hessen zur Kostenübernahme leider noch nicht vorliegen.

Weitere Informationen unter www.stadtradeln.de

CO2 Optimierung des städtischen Fuhrparks

Antrag: 

Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept zu entwickeln, um die durch den städtischen Fuhrpark ausgelösten CO2-Emissionen nachhaltig zu reduzieren. Dabei sollen folgende Punkte geprüft werden und ggf. Berücksichtigung finden:

  • Minimierung des CO2 Ausstoß je Fahrzeug (Pkw und Nutzfahrzeuge) bei Neuanschaffungen,
    effizientere und/oder kleinere Fahrzeuge
  • Nutzung alternativer Antriebe wie Hybrid- oder Elektrofahrzeuge
  • Ergänzung des Fuhrparks um ein (oder mehrere) Dienstfahrrad und/oder Pedelec
  • Reduzierung des Gesamtfuhrparks durch Nutzung von Car-Sharing
  • Reduzierung der Kilometerleistung durch Nutzung von Bus und Bahn
  • Mitarbeiterschulungen für ein spritsparendes Fahrverhalten

Begründung: 

Bereits in den strategischen Zielen der Stadt Kronberg heißt es: "Die Stadt Kronberg im Taunus versteht sich als aktive Klimaschützerin, die als Mitglied des Klimabündnisses ihren Beitrag zur CO2-Einsparung leistet." Ein wichtiger Baustein hierzu ist die Minimierung des CO2 Ausstoßes im Verkehrssektor. Direkten Einfluss hat die Stadt hierbei auf ihren eigenen Fuhrpark. Diesen hinsichtlich des CO2-Ausstoßes zu optimieren, ist Ziel unseres Antrags. Dabei möchten wir, dass möglichst viele relevante Faktoren auf den Prüfstand kommen, so dass eine nachweisliche Reduktion erreicht wird, die die Umwelt entlastet und darüberhinaus Einsparungen im städtischen Haushalt ermöglicht.

Stadtradeln 2015

Antrag:

Die Stadt Kronberg nimmt 2015 am Projekt „STADTRADELN – Radeln für ein gutes Klima“ des Klima-Bündnis (in dem Kronberg Mitglied ist) teil. Die Verwaltung bindet relevante Gruppen (Schulen, Vereine, ADFC, Fahrradhändler) durch frühzeitige Informationen ein. Ggf. kann das Stadtradeln flankierend zur Sperrung der Frankfurter Straße durchgeführt werden, da für die Radler in dieser Zeit ein Mehrwert deutlich spürbar ist und, bei reger Teilnahme, eine Entlastung der schwierigen Verkehrssituation in dieser Zeit erreicht werden kann.

Begründung:

Um das Fahrradfahren als wichtigen Teil einer zukunftsfähigen Mobilität zu etablieren ist es neben der Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur (hier sind unter anderem mit der Entwicklung des Radverkehrskonzeptes erste Schritte getan) wichtig, das Rad durch flankierende Marketingmaßnahmen, als attraktives Verkehrsmittel in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.

Mit dem STADTRADELN steht deutschlandweit allen Städten, Gemeinden und Landkreisen/Regionen eine bewährte, leicht umzusetzende Kampagne zur Verfügung, um öffentlichkeitswirksam für das Radfahren und somit für eine nachhaltige Mobilität zu werben. Die Zahl der mitmachenden Städte und Gemeinden wächst von Jahr zu Jahr. 2013 beteiligten sich deutschlandweit bereits 201 Kommunen erfolgreich. Für hessische Kommunen ist durch eine Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über das Projekt „Hessen aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz“ eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN für die ersten 35 gemeldeten Kommunen möglich.

Weitere Informationen unter www.stadtradeln.de

Stadtradeln 2014

Antrag:

Die Stadt Kronberg nimmt 2014 am Projekt „STADTRADELN – Radeln für ein gutes Klima“ des Klima-Bündnis (in dem Kronberg Mitglied ist) teil.

Begründung:

Um das Fahrradfahren als wichtigen Teil einer zukunftsfähigen Mobilität zu etablieren ist es neben der Bereitstellung einer geeigneten Infrastruktur (hier sind unter anderem mit der Entwicklung des Radverkehrskonzeptes erste Schritte getan) wichtig, das Rad durch flankierende Marketingmaßnahmen, als attraktives Verkehrsmittel in das Bewusstsein der Bevölkerung zu rücken.

Mit dem STADTRADELN steht deutschlandweit allen Städten, Gemeinden und Landkreisen/Regionen eine bewährte, leicht umzusetzende Kampagne zur Verfügung, um öffentlichkeitswirksam für das Radfahren und somit für eine nachhaltige Mobilität zu werben. Die Zahl der mitmachenden Städte und Gemeinden wächst von Jahr zu Jahr. 2013 beteiligten sich deutschlandweit bereits 201 Kommunen erfolgreich. Für hessische Kommunen ist durch eine Unterstützung des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über das Projekt „Hessen aktiv: 100 Kommunen für den Klimaschutz“ eine kostenfreie Teilnahme am STADTRADELN möglich.

Weitere Informationen unter www.stadtradeln.de

Schaffung von bezahlbarem Wohnraum

Antrag:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie es in Zukunft möglich ist, bezahlbaren Wohnraum in Kronberg zu fördern. Folgende Varianten sind zu prüfen: Gründung einer Wohnbau GmbH Zusammenarbeit mit Trägern öffentlicher Wohnraumförderung Bereitstellung von Grundstücken für Wohnungsbaugesellschaften.

Begründung:

Die Mietpreisentwicklung im Rhein-Main Gebiet ist dramatisch. Zudem ist das Angebot von bezahlbarem Wohnraum sehr knapp. Daher ist es dringend erforderlich, eine Entwicklung in dieser Richtung in Kronberg anzustoßen. Als Stadt tragen wir eine Verantwortung dafür bezahlbaren Wohnraum zu fördern, sonst laufen wir Gefahr, dass die Sozialstruktur dieser Stadt aus dem Gleichgewicht gerät.

Umgestaltung der Frankfurter Straße

Antrag:

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat, Vorschläge zur Umgestaltung für die obere Frankfurter Straße sowie die Hainstraße (bis Stadtbücherei) zu erarbeiten – diese soll eine Belebung der Kronberger Innenstadt, und damit auch der Akzeptanz des Einzelhandels bei Einwohnern und Besuchern, durch Verkehrsberuhigung und Aufwertung des Straßenraumes zum Ziel haben.

Begründung:

Im jetzigen Zustand bieten die obere Frankfurter Straße und die Hainstraße kaum Aufenthaltsqualität für Fußgänger. Der Straßenraum ist in weiten Teilen diffus und die Gehwege sind knapp bemessen. Die Frankfurter Straße erlaubt durch Ihre Breite hohe Geschwindigkeiten, so dass selbst das bestehende Tempolimit oft überschritten wird, der Lärmpegel ist bis in den Schulgarten hoch. Für ortsfremde Besucher ist die bestehende Verkehrsführung zudem unübersichtlich, so dass zum Beispiel die Einfahrt in die Tiefgarage schwer erkennbar ist. Die Querungsmöglichkeiten für Fußgänger sind unattraktiv und teils gefährlich (z.B. Fußgängerüberweg Ecke Hainstraße-Frankfurter Straße). Die Straßen sind für Fußgänger jeweils eine ausgeprägte Barriere Richtung Berliner Platz und Richtung Altstadt. Der öffentliche Raum bleibt "Durchgangsraum" statt zum "Verweilraum" zu werden. Um einem weiteren Leerstand entgegenzuwirken und Neuansiedlungen von Einzelhandel und Gewerbe zu fördern, bedarf es dringend einer Aufwertung und Steigerung der Aufenthaltsqualität.

Ampelschaltung AKS

Antrag :

Der Magistrat wird beauftragt mit dem Kreis in Verhandlungen zu treten, so dass die Ampelanlage an der Kreuzung Le-Lavandou-Straße / Schönberger Straße (K769) vor der Umwidmung der K769 in eine städtische Straße vom Kreis sowohl hinsichtlich der Ampelzeichen als auch der Ampelschaltung korrigiert wird.

Begründung :

Will man die K769 von der Le-Lavandou-Straße kommend auf der linken Seite überqueren, befindet sich dort auch ein Fahrradsignal, obwohl auf dieser Seite und in dieser Richtung auf der Oberhöchstädter Straße kein Fahrradweg weiterführt. Dies ist falsch und muss daher entfernt werden.

Auf dieser Seite in der Gegenrichtung gibt es sowohl eine Fußgänger- als auch eine Fahrradampel, da in dieser Richtung auch ein Fahrradweg verläuft. Diese Ampeln zeigen jedoch nicht gleichzeitig grün, was zur Folge hat, dass z.B. die Schüler zu Fuß die Straße überqueren dürfen, die fahrradfahrenden Schüler jedoch nicht. Tun sie dies doch verstoßen sie gegen die STVO. Im Falle eines Unfalls hätte dies negative versicherungstechnische Konsequenzen, die durch eine sinnvolle Ampelschaltung vermieden werden können. Die übrigen Schaltungen und Zeichen sollten in dem Zusammenhang ebenfalls überprüft werden. Ggf. kann der ADFC Kronberg weiteren Input liefern.

Da die Kreisstraße voraussichtlich in 2013 in die Zuständigkeit der Stadt übergeht, ist ein zügiges Handeln geboten, um die Kosten für die Stadt möglichst gering zu halten.

Friedwald

Antrag:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob es für Kronberg die Möglichkeit für einen "Friedwald" gibt, so dass Urnenbeisetzungen in einem gesondert ausgewiesenen Waldstück oder in einem parkartigen Gelände unter alten Bäumen ermöglicht werden. Bei dieser alternativen Bestattung wird die Asche Verstorbener in einer biologisch abbaubaren Urne mitten in der Natur, an den Wurzeln eines Baumes beigesetzt. Gegebenenfalls könnte eine Kooperation mit einer Nachbarstadt geprüft werden.

Begründung:

Die Initiativen in anderen Teilen Hessens, auch im Hintertaunus, zeigen, dass es ein reges Interesse für diese alternative Form der Beisetzung gibt, die keine anonyme Beerdigung ist, weil Stelen oder Plaketten an den Bäumen das Kreuz oder die Grabplatte ersetzen. Voraussetzung ist ein schon vorhandener geeigneter Baumbestand sowie eine Lage mit Verkehrsanbindung für den Bestatter und die Trauergemeinde. Wie bei der „Friedwald GmbH“ wäre eine Kooperation zwischen der Stadt (Standesamt), der Forstbehörde (Wald- bzw. Baumaspekte) und eventuell einer geeigneten Pietät (Auswahl eines Baumes zu Lebzeiten, Vertragspartner der Familien…) anzustreben.

Radwegenetz

Antrag:

Der Magistrat wird beauftragt, ein Radwegekonzept zu entwickeln und den städtischen Gremien vorzulegen.

Begründung:

  1. Die verabschiedeten strategischen Ziele 2012 bis 2020 der Stadt Kronberg sehen u.a. Konzeptionen und Teilplanungen für die Bereiche Siedlungsentwicklung, Verkehr und Landschaft vor. 
  2. Der gerade vorgelegte Nachhaltigkeitsbericht ( S. 31 ) enthält im Abschnitt „Mobilität“ u.a. die Ziele - Reduzierung des motorisierten Stadtverkehrs - Weiterer Ausbau des nichtmotorisierten Individualverkehrs Der Bericht schlägt als Maßnahme eine bessere Vernetzung der Stadtteile mit attraktiven Wegen für Fußgänger und Radfahrer im Rahmen des geplanten Bahnhofsprojektes vor.
  3. In der ASU-Sitzung am 9.10.12 wurde übereinstimmend festgestellt, dass die Stadt Kronberg ein Radwegekonzept benötige.

Überarbeitung der Stellplatzsatzung

Antrag:

Der Magistrat wird beauftragt, die Stellplatzsatzung der Stadt Kronberg in folgenden Punkten zu überarbeiten: die Anzahl der geforderten Pkw-Stellplätze wird insbesondere im Bereich der Wohngebäude auf ein notwendiges und sinnvolles Minimum (1 Stellplatz/Wohneinheit) beschränkt. Für Fahrräder werden verbindliche Vorgaben bezüglich der Anzahl und der Art der geforderten Stellplätze in die Satzung aufgenommen.

Begründung:

In Kronberg werden in den kommenden Jahren viele Neubauten entstehen (z.B. am Henker, Bahnhof). Nach der aktuellen Fassung der Stellplatzsatzung sind Bauherren gezwungen - ab einer Wohnungsgröße von 45 qm - 2 Stellplätze je neu zu bauender Wohneinheit zu errichten - dies betrifft auch Bauherrn, die nur ein Auto benötigen oder bewusst auf den Zweitwagen verzichten. Diesen möchten wir mit einer Überarbeitung der Stellplatzsatzung ermöglichen, freiwillig auf überflüssige Stellplätze zu verzichten. Wer mehr Stellplätze benötigt kann diese selbstverständlich auch weiterhin bauen.

Der derzeitige Zwang, 2 Stellplätze pro Wohneinheit (unabhängig vom tatsächlichen Bedarf) zu bauen ist sowohl im Hinblick auf den daraus resultierenden Flächenverbrauch als auch im Hinblick auf eine zukunftsfähige und nachhaltige Verkehrspolitik zu viel. Der motorisierte Individualverkehr wird in der Zukunft an Bedeutung verlieren, Alternativen dazu gilt es schon heute voran zu bringen. Mit der hohen Anzahl an geforderten Stellplätzen werden heute Flächen versiegelt, die morgen (für Stellplätze) nicht mehr gebraucht werden. Das hohe Angebot an Stellplätzen führt zudem dazu, die Nutzung des Autos gegenüber anderen Verkehrsmitteln zu priorisieren. Auch im Hinblick auf die Entstehung bezahlbaren Wohnraums ist eine Reduzierung der geforderten Stellplätze (ein Stellplatz kostet zwischen 5.000 und 20.000€) zu begrüßen.

Um den Fahrradverkehr im Sinne einer ökologisch zukunftsfähigen Verkehrspolitik zu fördern bedarf es besserer Rahmenbedingungen für Radfahrer, hierzu gehört u.a. ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen. Dieses ist sowohl bei Wohngebäuden als auch vor allem bei Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Bürogebäuden usw. nur durch eine entsprechende Aufnahme in die Stellplatzsatzung zu gewährleisten. Neben einer angemessenen Anzahl an Stellplätzen für Räder ist auch deren Beschaffenheit (Ständer, Abschließbarkeit, Erreichbarkeit) relevant und sollte daher in der Satzung definiert sein. Sinnvolle Vorgaben zur Beschaffenheit sind z.B. über den ADFC zu erfragen.

Ein Blick in die Stellplatzsatzungen der Nachbarstädte zeigt, dass diese Kronberg bei diesem Thema weit voraus sind: ausnahmslos alle haben bereits Fahrradstellplätze in ihrer Stellplatzsatzung verankert, auch die Zahl der Pkw-Stellplätze, gerade im Wohnungsbau, ist meist deutlich niedriger. Das zu ändern und damit Kronbergs Stellplatzsatzung zukunftsfähig zu machen ist Ziel unseres Antrags.