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Angesichts der Absicht, den Bebauungsplan im Oberhöchstädter Gebiet „Am Henker“ partiell zu ändern, um weitere Wohnungen errichten zu können, kommt Bewegung in eine damit verbundene Sache. Kronbergs Grüne wollen, daß die Bestimmungen für das Vorhalten von Stellplätzen zugunsten der Fahrrad-Nutzer*innen geändert werden. Immer wieder haben in den letzten Monaten die Grünen gefragt: wo stellen eigentlich die Bewohner und Bewohnerinnen einer Mietwohnung ihr Fahrrad ab – und zwar sicher, sauber und trocken?
Stadtverordnete Marianne Schuster fordert jetzt vor der Beschlussfassung des Stadtparlament in einem Ergänzungsantrag folgende verbindliche verbindliche Regelung: „Pro Wohneinheit werden 2 Fahrrad-Stellplätze errichtet, davon sind mindesten 75% in abschließbaren Garagen, möglicherweise auch in der Tiefgarage, unterzubringen." Dazu sagt sie erläuternd: „Wer je sein Fahrrad morgens und abends die Kellertreppe rauf- und runter gewuchtet hat, weiß was wir meinen.“ Die Hessische Bauordnung ist da weitergehend als die städtische Regelung. Sie erlaubt nämlich, dass „bis zu 25% der erforderlichen Pkw-Stellplätze durch Fahrrad-Abstellplätze ersetzt werden.“
Für Kronbergs Grüne ist es – so Fraktionsvorsitzende Mechthild Schwetje - „ein kaum zu überbietendes Ärgernis, dass eine entsprechende Änderung der Stellplatz-Satzung von keinem - der nicht wenigen - zuständigen Ersten Stadträte in den letzten Jahren in Angriff genommen worden ist,, obwohl bereits vor nunmehr fast 10 Jahren die Stadtverordnetenversammlung mit großer Mehrheit „nicht vorgeschlagen oder gewünscht, sondern definitiv b e s c h l o s s e n hat“ die entsprechende Satzung zu überarbeiten. Schwetje: „Noch ist es nämlich so, dass für eine einzige Person in einer kleinen Wohnung zwei Pkw-Stellplätze errichtet werden müssen. Fahrräder hingegen kommen im unverändert gültigen Paragraphenwerk nicht vor, Lastenräder natürlich auch nicht!“ Allein schon deshalb sei es an der Zeit, dass das Stadtparlament für die Henker-Neubauten exemplarisch Nägel mit Köpfen mache.
Quelle: Kronberger Bote, 16.12.2021