Rede zur Hauptsatzung

Herr Knoche, meine Damen und Herren, liebe Gäste,

In unserem Fraktionschat gab es die Tage den Vorschlag, sich die Filmrechte an dem Hin- und Her um die Hauptsatzung zu sichern – ja, man weiß wirklich nicht so recht, ob man lachen oder weinen soll oder sich einfach nur zurücklehnen und abwarten, welche Fraktion nun welche Option als nächstes aus dem Hut zaubert um sie dann Minuten später wieder in ihr Gegenteil zu verkehren.

Gerade in Punkto Magistratswahl ist das Bild, das die Stadtverordnetenversammlung seit nun mehr fast 4 Monaten abgibt tatsächlich wirklich peinlich, aber auf das Thema Magistratsgröße komme ich später zu sprechen.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst kurz auf den Paragraph 1 und die darin festgelegten Sätze zur Abgrenzung der Zuständigkeit Magistrat oder Stadtverordnetenversammlung eingehen.

Es ist auch in unseren Augen richtig und wichtig, politische Entscheidungen durch die Stadtverordnetenversammlung zu treffen und diese Entscheidungen nicht an den Magistrat zu delegieren. Aber diese Entscheidungen treffen wir als Stadtverordnete mit der Aufstellung des Haushalts – und zu diesem Zeitpunkt diskutieren und beraten wir die Ausgaben und treffen eine politische Entscheidung. Meine Damen und Herren, da macht es doch nun wirklich keinen Sinn mehr, wenn die konkrete Vergabe ansteht, das ganze erneut in diesem Gremium zu diskutieren- wenn beispielsweise ein Reinigungsvertrag für die kommenden Jahre vergeben wird oder die Neuanschaffung von Computern für die Verwaltung ins Haus steht: Das ist doch keine politische Entscheidung sondern reinstes Verwaltungshandeln und als solches sollten wir es auch betrachten und diese Aufgaben der Verwaltung überlassen und auf deren Kompetenz vertrauen. Und ganz ehrlich, ich frage mich schon ein wenig, welches Selbstverständnis wir als Stadtverordnete haben? Sehen wir uns als Erbsenzähler, die die Verwaltung noch beim kleinsten Auftrag für die Putzfirma kontrolliert oder sehen wir uns als politische Gestalter, die mit guten Ideen diese Stadt voran bringen und die finanziellen Mittel dafür mit dem Haushalt bereitstellen?

Ich hoffe doch letzteres, zumindest kann ich für die Grüne Fraktion hier sagen, dass wir gestalten wollen und diesen Auftrag mit Ernsthaftigkeit und mit Freude annehmen.

Neben diesem wichtigsten Aspekt möchte ich auch noch anführen, dass die im HFA von der Mehrheit beschlossenen Zahlen teils schlicht realitätsfremd sind: Vorkaufsrechte können von der Stadt nicht mehr ausgeübt werden, wenn sie durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden müssen, sind sämtlich Fristen abgelaufen. Schuldrechtliche Verträge übersteigen bei einer Laufzeit über mehrere Jahre selbst bei kleinsten Summen pro Jahr immer die Grenzsätze und bei Annahme von Spenden sollte man sich zumindest im Klaren darüber sein, dass eventuelle Spender nicht bereit sein werden, öffentlich in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert zu werden.

Liebe Kollegen und Kolleginnen von der CDU – sie haben im HFA zunächst deutlich dafür plädiert die Grenzsätze von 250.000€ auf 200.000€ zu senken. Diesen Vorschlag halten wir für einen sehr vernünftigen Kompromiss, warum Sie sich dann im Laufe der Diskussion zu völlig anderen Grenzsätzen haben verleiten lassen, verstehe ich nicht und Argumente sind sie uns schuldig geblieben.

Gemeinsam mit SPD und UBG haben wir uns entschlossen, folgende Änderungen bzgl. der Summen zu beantragen, §1 Absatz 3, Punkt….

3) 200.000€

4) 200.000€

5) 200.000€

8) 200.000€

11) 200.000€

Wir freuen uns sehr über Zustimmung für diese mit Augenmaß gewählten Summen.

Nun aber zum zweiten großen Thema der Hauptsatzung, die Größe des Magistrats

Meine Damen und Herren, bereits seit April diskutieren wir dieses Thema oder sagen wir lieber wir diskutieren es gar nicht sondern die Fraktionen, die sich hier zu einer seltsamen Magistrats-Koalition verbündet haben schieben es immer wieder auf und verhindern seit Monaten eine Abstimmung dazu um die eigenen Mehrheiten im Magistrat zu sichern.

Ein Gremium, dass in der HGO als Kollegialorgan, das nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereitgestellten Mittel die laufende Verwaltung besorgt definiert ist, wird also seit Monaten zu einem Spielball Ihrer Machinteressen.

Seit Monaten hören wir immer wieder, dass Sie doch nur möchten, dass der Magistrat die Mehrheitsverhältnisse in der Stadtverordnetenversammlung 1:1 abbildet. Auch dazu positioniert sich die HGO ganz eindeutig: Der Magistrat ist nämlich einerseits paritätisch aus den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung zusammengesetzt andererseits mit dem hauptamtlichen 1. Stadtrat und dem Bürgermeister. Alle diese Teile des Magistrats sind demokratisch legitimiert, durch die Kommunalwahl, durch die Direktwahl des Bürgermeisters und durch die Wahl des 1. Stadtrats durch die STVV. Diese Zusammensetzung mit allen Mitteln so zu drehen, dass sie den eigenen Mehrheitswünschen entspricht, dabei gleichzeitig zu akzeptieren, dass der immer noch amtierende Magistrat aus der letzten Legislaturperiode mittlerweile eben gar keine Legitimation mehr besitzt, das ist schlicht undemokratisch

Meine Damen und Herren, damit der Magistrat seinen Aufgaben gerecht wird, braucht es kein aufgeblähtes Gremium, dass die Stadt und damit die Bürger*innen pro Sitz und Legislaturperiode einen 5‑stelligen Betrag kostet. Damit ein faires Miteinander aller in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen, dem ersten Stadtrat und den Bürgermeister zum Wohl unserer Stadt möglich ist, braucht es ebenfalls kein aufgeblähtes Gremium, das angesichts seiner Zahl an Mitgliedern kaum mehr seriös arbeitsfähig ist

Daher schlagen wir vor, den Magistrat auf eine Zahl von 7 ehrenamtlichen Mitgliedern zu verkleinern und bitten um Ihre Zustimmung.

Vielen Dank



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