Rede zum Asylbewerberleistungsgesetz

Sehr geehrter Herr StvVorsteher Knoche, sehr geehrte Stadtverordnete, liebe Mitbürger,

Die Grundidee des Antrages ist klar: stärkere Teilhabe und Unterstützung der Integration, Herr Dahmen hat das ja vollständig ausgeführt, obgleich der BM beim Erfahrungsbericht aus den Stadtwerken mit der Stirn runzelte.

Wir Grüne sind grundsätzlich aufgeschlossen für alle Ideen, die Integration in unsere Gesellschaft ermöglichen oder erleichtern - und Teilnahme am Arbeitsleben ist hier grundsätzlich eine gute Möglichkeit.

Nur sind wir leider an die Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes gebunden, die zum einen erfordern, dass es sich bei diesen Arbeitsgelegenheiten um zusätzliche Angebote handeln muss, um keine Konkurrenz zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen entstehen zu lassen. Wir haben im KSA überlegt, was das sein könnte – „Müll aufsammeln im Park“ oder „Stadtreinigung, wo die städtischen Fahrzeuge nicht hinkommen“ fiel uns ein. Kurzum: freiwillig den Dreck der Gesellschaft beseitigen, in die man integrieren möchte. Aber vielleicht haben wir ja noch bessere Ideen.

Für die Stadt bedeutet dies auf jeden Fall: Einarbeitung und Überbrückung der Sprachbarriere, Bereitstellung von Ausrüstung, Arbeitsschutz etc.

Wobei auch „freiwillig“ nicht ganz korrekt ist: gem. §5 Abs. 4 sind Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit … drohen Leistungskürzungen. Wer wird das kontrollieren oder sanktionieren?

Neben diesen genannten Punkten ist aus unserer Sicht eines entscheidend: Die Kommune Kronberg kann dem HTK eine Arbeitsgelegenheit anbieten, zuständig für Beantragung der Arbeit bei der Arbeitsagentur, die Zuweisung der Asylsuchenden usw. ist aber der Träger der Sozialleistungen - und das ist der Hochtaunuskreis. In der Diskussion im KSA wurde sehr deutlich, dass der Kreis derzeit keinen Gebrauch von Paragraph 5 Asylbewerberleistungsgesetz machen möchte, weil zum einen Kontrolle und Sanktionierung zu aufwendig sind und in Nachbarkommunen bereits schlechte Erfahrung mit diesem Instrument gemacht worden sind. Insofern nützt unsere Bereitstellung, wie der Antragstellers vorschlägt, nichts -  wir schaffen ein Angebot, dem derzeit keine Nachfrage seitens des Kreises gegenübersteht. Wir wissen auch, dass in der Kronberger Stadtverwaltung die zeitlichen die personellen Ressourcen begrenzt sind, deswegen sollten wir versuchen, selbige sinnvoll zu beanspruchen.

Aus diesem Grund haben wir im Kultur- und Sozialausschuss der antragstellenden Fraktion vorgeschlagen, den Antrag zu schieben und sich nochmals mit dem Träger, sprich dem HTK, abzustimmen. Jetzt liegt er uns heute aber doch vor, wir haben unserer Fraktion empfohlen, sich unserer Abstimmung im Fachausschuss anzuschließen und aus den vorgenannten Gründen diesen Antrag abzulehnen.



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