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Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren
In der letzten Stadtverordnetenversammlung vom 18.04.2024 wurden, u. a. gegen das Votum von B90/Die Grünen, naturnahe bzw. landwirtschaftlich genutzte Flächen von über 8 ha zur Bebauung freigegeben.
Und heute?
Es liegt ein Antrag der CDU-Fraktion vor, der eine Rückabwicklung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10 Juni 2021 verlangt. Eine Rückabwicklung für ein Streuobstgebiet von insg. 11 ha.
Um was geht es?
In 2021 wurde für das Gebiet Grüner Weg eine Umwandlung im FNP von Wohnfläche in ökologisch bedeutsame Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der dortigen Wiesen gefasst, und der soll nun annulliert werden.
Alle Fraktionen und Wählervereinigungen haben in ihren Wahlprogrammen zur letzten Kommunalwahl den Erhalt und die Förderung der für Kronberg so prägenden Streuobstwiesen herausgestellt. Leider sind die in den Programmen gemachten Aussagen mit dem konkreten Handeln nicht deckungsgleich – um es einmal diplomatisch zu formulieren. Das Gebiet, um dass es hier geht, hat nicht nur eine ökologische Bedeutung (dazu später mehr), sondern ist auch kulturhistorisch von besonderer Bedeutung.
Diese Flächen waren und sind prägend für die Obstbaukultur in dieser Stadt. Sie zur Bebauung und somit zur Versiegelung frei zu geben ist auch mit einem Identitätsverlust für Kronberg verbunden. Es stellt sich hier an dieser Stelle, schon die Frage: Wer ist eigentlich konservativ?
Wir GRÜNE jedenfalls sind, im besten Sinne des Wortes, wertkonservativ. Wir wollen das Erbe von Generationen bewahren, erhalten und für unsere Kinder und Enkelkinder sichern.
Zum ökologischen Wert von Streuobstwiesen. Diese Flächen sind Rückzugsgebiete für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Sie stellen Habitate für Vögel, Fledermäuse, Gartenschläfer, Steinkauz etc. dar. Nicht ohne Grund wurde, ganz in unserer Nachbarschaft, nördlich von Hofheim, ein 11,3 ha großes Streuobstgebiet – die Vorheide – gegen alle Bestrebungen der Stadt Hofheim, vom Oberverwaltungsgericht Kassel, unter Schutz gestellt. Streuobstwiesen sind auch deshalb für die Biodiversität von so großem Stellenwert, weil bei ihnen der Pestizideinsatz minimal ist. Selbst in Naturschutzgebieten ist es der konventionellen Landwirtschaft erlaubt Pestizide auszubringen.
Meine Damen und Herren, nur durch die Bewahrung der Biodiversität sichern wir unsere Lebensgrundlagen d. h. gesunde Böden, reine Luft und sauberes Wasser. Der hier betriebene Flächenschwund gefährdet die Artenvielfalt vor unserer Haustür. Der vorliegende Antrag spricht von Tauschflächen. Aus unserer Sicht ist diese Vorgehensweise sehr problematisch. Wenn einmal die Büchse der Pandora geöffnet ist, lässt sie sich nicht mehr schließen. Das ist bei den Baulandpreisen, aber auch dem Abstimmungsverhalten der antragstellenden Fraktion am 10. Juni 2021 zu befürchten.
Wir werden diesem Antrag nicht zustimmen und hoffen, dass er hier keine Mehrheit findet, vielen Dank.