Nachhaltige Beschaffung, 04.07.2024

Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher Knoche, sehr geehrte Stadtverordnete, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Uniformen für das Ordnungsamt, Spielzeug in den Kitas, Papier, Reinigungsmittel, Möbel, Straßenbeleuchtung… die Stadt kauft so einiges ein. Laut Frankfurter Rundschau von heute beschafft der Staat insgesamt und jährlich im Volumen von 350-550 Milliarden Euro, das sind 15 % vom Bruttoinlandsprodukt – so die Frankfurter Rundschau. Von dieser Größenordnungen ist Kronberg weit entfernt, trotzdem sind nachhaltige Beschaffung und Vergabe und die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für diese ein entscheidender Schritt, um unsere Stadt zukunftsfähig zu gestalten. Gegenwärtig entscheidet meist der Preis.

Mit dem vorliegenden Antrag kommen wir nicht nur der eigenen Verpflichtung nach, die wir am 07.07.2022 mit dem Klimaschutzkonzept gesetzt haben, sondern ergreifen auch eine Chance, einen positiven Beitrag zur Bewältigung globaler Herausforderungen zu leisten. Denn Basis des Antrags sind nicht nur Vorgaben des Bundes und des Landes Hessen, sondern auch die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDGs).

Alle Vorgaben, Richtlinien und Ziele - ob sie nun die Vereinten Nationen veröffentlicht haben oder die Stadt Kronberg - sind letztendlich nichts weiter als ein Aufruf zum Handeln, um eine nachhaltige Entwicklung in sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Hinsicht zu erreichen. Ein Aufruf an jeden einzelnen, aber auch an die politischen Entscheidungsträger.

Handlungsbedarf ist dringend geboten.

Auch deswegen legt uns die Verwaltung formulierte Grundsätze vor, diese sollen die Grundlage für die geforderte Neuausrichtung der städtischen Beschaffungs- und Vergabe legen. Wesentlich ist, dass künftig bei allen Entscheidungen nicht nur Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit, sondern auch Nachhaltigkeitskriterien, berücksichtigt werden können - nach Möglichkeit, wie auf Seite 7 zu lesen ist. Diese umfassen die Stärkung regionaler Anbieter, Energieeffizienz, geringen Ressourcenverbrauch, Abfallvermeidung, Klima- und Umweltfreundlichkeit und Sozialstandards.

Nach unserem Beschluss über die Grundsätze müssen diese in einer entsprechenden Richtlinie konkretisiert werden - als Handreichungen für die Anwender, die sicherstellen soll, dass die Umsetzung praktikabel ist. Die Befürchtungen einiger Parteien bezüglich eines bürokratischen Aufwands sind verständlich, allerdings habe ich außer dem Passus „Erstellung einer Dienstanweisung“ kaum Bürokratie herauslesen oder den Ausführungen im HFA entnehmen können. Was ich vernommen habe, ist der Wunsch nach einem politischen Bekenntnis zu der Frage: „Wollen wir künftig bei Beschaffungs- und Vergabeentscheidungen den Fokus auch auf Nachhaltigkeit setzen oder nicht?“ Denn spätestens dann, wenn Baukosten steigen, weil nachhaltige Materialien teurer sind, landen wir genau bei dieser Frage, bürokratisch genauso wie unbürokratisch.

Politik soll klare Leitlinien für Verwaltungshandeln setzen. Das bringt Transparenz, erleichtert die  Einbindung aller relevanten Akteure und schafft Vertrauen. Der HFA hat diesem Antrag, der eine direkte Folge des von uns einstimmig (bei 5 Enthaltungen) beschlossenen Klimakonzepts ist, mit 5:4 Stimmen nur knapp zugestimmt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir in der Lage, klare politische Leitlinien zu setzen und dies auch durchzuhalten? Letztendlich geht es darum, eine ausgewogene Balance zwischen Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Praxistauglichkeit zu finden, um die Zukunft unserer Städte und Gemeinden positiv zu gestalten und einen Beitrag für unsere Umwelt zu leisten.



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